Finanzielle Förderung für ArbeitnehmerInnen
Betriebliche Gesundheitsförderung
ArbeitnehmerInnen können von ihren ArbeitgeberInnen pro Jahr einen Zuschuss bis zur Höhe von 500 Euro erhalten, für die sie keine Einkommenssteuer und auch keine Sozialversicherung bezahlen müssen. Voraussetzung für diese Maßnahme ist, dass es sich um Kurse handelt, die den allgemeinen Gesundheitszustand der ArbeitnehmerInnen verbessern bzw. Krankheiten vorbeugen. Dies betrifft alle Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20 a SGB V genügen. Hierunter fallen z. B. Kurse zur Stressbewältigung, Kreislauftrainingstherapie, Massagen für MitarbeiterInnen, Rückenschulungsprogramme oder Wirbelsäulentherapie.
Quelle: Betz, B. (2014). Praxis-Management für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Praxen wirtschaftlich erfolgreich führen. Springer Berlin, Heidelberg, S. 162
Bildungsprämie
Sie sind erwerbstätig und möchten sich beruflich fortbilden? Die Bildungsprämie kann Sie dabei unterstützen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 €. Die Bildungsprämie geht in die 3. Runde. Die 3. Förderphase ist am 01. Juli 2014 gestartet und läuft bis 31.12.2017. Wie Sie den Prämiengutschein erhalten und weitere Informationen finden Sie hier:
www.bildungspraemie.info und beim Bürgerservice Bildungsprämie, Tel.: 0800 2623-000. Die Bildungsprämie gilt in allen Bundesländern. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern noch weitere, spezielle Förderprogramme.
Spezielle Förderprogramme der Bundesländer
Nahezu jedes Bundesland bietet eigene Fördermöglichkeiten für Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung. Informationen finden Sie für:
Förderung für WiedereinsteigerInnen
Frauen, die nach der Erziehungszeit wieder in ihren Beruf zurück wollen, werden von der Agentur für Arbeit gefördert. Die Finanzmittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Wenn Sie Fortbildungen besuchen wollen, dann ist das ESF-Programm mit Ihren zeitlichen und persönlichen Bedürfnissen vereinbar. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.perspektive-wiedereinstieg.de
Förderung für ExistenzgründerInnen
Sie möchten eine Praxis gründen, vorher entsprechende Seminare besuchen und später finanzielle Fördermöglichkeiten ausschöpfen? Dann schauen Sie einmal in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter
http://www.foerderdatenbank.de
Dort geben Sie im Eingabefeld „Förderberechtigte“ das Stichwort „Existenzgründer/in“ ein, und schon erhalten Sie einen detaillierten Überblick über Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen, den für Sie richtigen Fördertopf zu finden. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.